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Angaben nach § 6 Teledienstgesetz

Zahntechnik Dino-Dent GmbH
Burggrafenstr. 51
41061 Mönchengladbach

Telefon: 02161/3081140

Fax: 02161/3082898

E-Mail: dino-dent@t-online.de

Geschäftsführer: Ralf Gommersbach und Davina Rothschenk

Handelsregister Mönchengladbach HRB: 4059

Handwerkskammer Düsseldorf

Bank: Sparkasse am Niederrhein oder Sparkasse Mönchengladbach

Steuernummer: 127/5854/0094

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 120825598

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Berufsrechtliche Regelungen: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der 

Fassung der Bekanntmachung vom 24.9.1998 (BGBL. I S.3074) geändert durch Art. 33 
Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) vom 19.6.2001 (BGBL. I S. 1046)
Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und im 
fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Zahntechniker-Handwerk vom 
27.2.1980 (BGBL. I S. 261)
Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 2.8.1994 
(BGBL. I S. 1963), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2001
(BGBL. I S. 3586).

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des deutschen Zahntechnikerhandwerks! Zahntechnik Dino-Dent GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines: Die AGB sind auf der Grundlage der von der VDZI empfohlenen AGB’s festgelegt. 
(veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 25 vom 6. Feb 2003, S.2133) 
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den AGB des 
Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. 
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, 
wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. 
Die AGB bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen unverbindlich. 
Preise: Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung, 
laut Liste des Labors, gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
Kosten-Angebote beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. 
Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher 
Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige
Rücksprache anerkannt. Bei Erhöhung über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit 
Abstimmung mit dem Auftraggeber.Änderungen der Preise für gesondert zu 
berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall) verändern den Kosten-Plan in 
jedem Fall dementsprechend. Metallgewichte sind für Kostenvoranschlaege nur grob geschätzt. 
Haftung: Der Auftraggeber hat die Arbeit sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen 
Unterlagen sowie genügend Zeit zur Verfügung zu stellen. 
Mängelansprueche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die 
Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem 
Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der
Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung nach 
Absprache herabzusetzen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen.
 
Arbeitsunterlagen: Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. 
Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache an den
Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlender Modelle und Abformungen
muss in jedem Fall der Auftraggeber einstehen. Die Präparation ist für die Stabilität bei Techniken wie Vollkeramik oder Galvanotechnik mitentscheidend. Bei fehlender Hohlkehlpräparation oder mangelnder okklusaler Gestaltung entfällt die Gewährleistung. Ebenfalls bei fehlerhafter Bissnahme oder nicht erkannten Abdruckfehlern. 
Material- und Zubehörteilstellung: Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Geschiebe etc.) können mit einem handelsüblichen Zuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien 
Unterlagen und Teile gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für die Aufbewahrung der 
angelieferten Teile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen 
Angelegenheiten aufwendet. Zahlung: Die ausgewiesenen Beträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto, oder in 30 Tagen ohne Abzug. Gültig ist bei allen Zahlungsarten der Zeitpunkt der Kontogutschrift.

Bei Zahlungsverzug koennen Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten über dem 
Basiszinssatz ($ 247 BGB) berechnet werden. Gegen Zahlungsansprueche des 
Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. 
Eigentumsvorbehalt: 
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen 
Bezahlung aller gestellten Forderungen, auch der Nebenforderungen aus 
Geschäftsverbindungen. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand: 
Erfüllungsort fuer Lieferungen ist der Sitz des Labors. 
Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Labors, sofern
1. die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz
2. oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz nicht bekannt ist. 2.Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. E-mail: dino-dent@t-online.de